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Der
Feldhase

vom Aussterben bedroht ?!

 
 


Wer im nördlichen Schwarzwald entlang des Jakobspilgerpfades wandert, erkennt das zunehmend totale Überhandnehmen von Raps- und Maisfeldern, selbst dort, wo ursprünglich gar keine Felder bestellt wurden, weil die klimatischen Bedingungen nicht ideal sind.

 

Einseitig überdichte Bepflanzungen wechseln mit Kahlschlagfeldern, immer wieder überschwemmt von Gülleseen aus industrieller Massentierhaltung, geschwängert von Pestiziden, Fungiziden, Herbiziden. Aktuelle Agrarwüsten also, auf denen kein Tiere geborgen ist. Supertrecker für maximalen Manpower walzen alles platt, verdichten den Boden und veröden dessen Leben. Schneller Profit für Biosprit und Biogas, gepaart mit Gier und vorgeblichen bis realen "Sachzwängen", machen es möglich.


 

tja, Werbung ist halt alles
(ruhig mal anklicken)

 

Selbst Kuhgras wird heute lieber profitabel "vergast", Kühe fressen dafür billigstes Industriefutter aus der Tüte im Trog in moderner Anbindehaltung. Der Landmann als Naturfreund – wer glaubt das noch?



Straßen sind zum Rasen
(siehe hierzu: Geisterallee) An Wald und Feld entlangbrettern ist bedenkliches Fehlverhalten durch Fehleinschätzung mit tragischen Folgen. Allgegenwärtig liegen wochenlang Kadaver totgefahrener Wildtiere. Verantwortung zeigen durch Aussteigen und Nachsehen nach dem Opfer nach dem „Schicksalsschlag“? Fehlanzeige, obwohl es sich hier um Wild handelt und Davonfahren ohne Anzeige "Unerlaubtes Entfernen" darstellt. Jagdpächter sehen den Konkurrenten Auto höchst ungern, schmälert er doch empfindlich ihr Jagdbudget.

 

Junger Feldhase von höchstens drei Monaten
nach seiner Bekanntschaft
mit einem eiligen Autofahrer



Waldbesitzer zäunen ihre Wälder ein, damit keine Wildtiere mehr darin äsen. Sie arbeiten rigoros mit schwerstem Gerät zur Ernte ihres Holzes, ohne Rücksicht auf das Leben zwischen ihren Bäumen. Schließlich soll ein Hektar Wald 25.000 Euro einbringen.

 

Holz über alles

Siehe hierzu auch:                        
Heizen mit Holz dem Wald zuliebe?

und ...

Mein Freund der Baum ist tot ...

 


Ganze Dörfer werden nahe den Verdichtungsgebieten aus dem Boden gestampft. Täglich kommen allein in Baden-Württemberg rund sieben Hektar unbebautes Land unter die Walze, versiegelt für Häuser und Straßen.

 

Es wird eng auf Feld und Flur.
Links der Appell eines Jagdpächters
zwecks Unversehrtheit
des von ihm noch abzuschießenden Wildes.



Der Mensch kommt seinem christlichen Auftrag ausgiebig unreflektiert nach – er geht hin und macht sich alles untertan.

 

Gerade auch unsere Kuscheltiger
tragen nicht wenig zur vom Menschen
geschaffenen Katastrophe in "freier" Natur bei.
Nicht nur Flattermänner,
sondern vor allem auch junge Hoppler
werden von Tierliebhabern meist unbemerkt
Opfer dieser eingeschleppten Tierart
mit den verhängnisvollen Krallen.

Siehe hierzu auch "Katzen am Fenster"



Dies sind unsere Lebensbedingungen für Wildtiere. Selbst Überlebenskünstler, wie der Feldhase, sind dem nicht gewachsen. Gerade im ländlichen Raum sind sie, vom Menschen unbemerkt, bereits verschwunden. In
urbanen Parkanlagen hingegen nehmen ihre Bestände zuweilen zu, fern von Autopisten und archaisch schießfreudige, vorgeblich die Natur liebende und ihr dienende Grünröcke mit unbändiger "Freude" am Töten (es sei doch schön, sich mit dem Abschusstier zu messen).
 

So erkennt der Journalist Hilmar Pfister aus Oberndorf nicht zufällig zu Ostern 2013 im Schwarzwälder Boten mittels der folgenden Zeilen:

„[…] Der Bestand an Feldhasen sinkt deutlich.

Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei gerade mal 17 Feldhasen pro Quadratkilometer - Tendenz stark sinkend.“ […] Tausende sterben jedes Jahr auf den Straßen […]. Hinzu kommt die Hasenpest [… und die] natürliche[n] Feinde wie Rabenkrähen, Greifvögel und Füchse.

[.] wie gravierend der Feldhasen-Bestand [.] zurückgegangen ist, hat [.] der Verein Wildtierschutz Deutschland ermittelt. [… Es hat] im März 2012 knapp 29.000 Feldhasen in Baden-Württemberg gegeben. 2007 waren es noch 44.500. In diesem Jahr […] leiden die Hasen vor allem unter dem ungemütlichen Wetter […]. Wie [bei] Hasen üblich [.], legt das Muttertier […] neu geborene Häschen im Feld oder auf der Wiese ab. Wenn es eisig ist und das Fell nicht trocknet, erfrieren die Jungtiere leicht.

Ein weiterer Grund für die sinkenden Zahlen: In Baden Württemberg gibt es derzeit 545.000 Hektar Grünland; vor 40 Jahren waren es 140.000 Hektar mehr. Die meiste Fläche ist in Ackerland umgewandelt worden […].

 

gut geklont?



[…] der Grünlandumbruch [ist] mittlerweile verboten, doch den Hasen fehlt es an reichhaltiger, abwechslungsreicher Nahrung, der so genannten Hasen Apotheke. Sie enthält eine Mischung aus vielen Wildkräutern […]. Auch die Lebensräume schwinden. Der Feldhase hält sich besonders gern in Gebieten auf, wo ihm Hecken als Deckung dienen und wo es Ackerrandstreifen gibt.



Der Landesjagdverband will von Untergangsszenarien [.] nichts wissen. „In Baden-Württemberg [sei] der Feldhase nach wie vor flächendeckend verbreitet«, teilte er gestern mit. Der Verband ließ in
100 Jagdrevieren Hasen zählen - auf einer Fläche von 10.000 Hektar. Ergebnis: In der nördlichen Oberrheinebene kommen die meisten Feldhasen vor, die wenigsten im voralpinen Hügel- und Moorland. [..] der Landesjagdverband gibt zu, dass ein »leichter Rückgang zu verzeichnen ist«“.
 

Nun muss man allerdings wissen, dass erst dieser Tage auf einem Treffen anlässlich der Jagdrechtsreform im Stuttgarter Landtag zur Sprache kam, dass eigentlich niemand so genau weiß, wie viel Wild tatsächlich in unseren Wäldern haust. Deshalb soll zwecks Datenerhebung und –sammlung möglicherweise erst einmal eine (behördliche) Monitoringstelle eingerichtet werden.

Besagte Jäger aber meinen:
 

„Schuld [am Bestandesniedergang der Feldhasen] sei - neben einer hohen Dichte an Greifvögeln und dem nasskalten Wetter - die »geänderte Landnutzung«. Soll heißen: Mais und Getreide statt artenreichem Grünland“
 

Wildbret ist bei Genießern begehrt.
Entgeht diesen doch das Risiko bezüglich
der Krankheitsübertragung durch selbiges.
Viele Feldhasen werden von äußeren
wie inneren Parasiten geplagt,
die auch für den Menschen durchaus
lebensbedrohlich werden können.
Viele dieser Einzeller, Viren und Bakterien
können durch Kochen nicht beseitigt werden.
Dass viele Wildschweine, gerade hier im Süden
unserer Republik, seit dem Reaktorunfall
langlebige radioaktive Isotopen im Fett
speichern, ist hinlänglich bekannt.

 

Der jährliche Gesamtertrag der Jagd
in Deutschland ergibt 170 Gramm Fleisch
für jeden einzelnen Bundesbürger.

 

„[…] Hasen brauchen Äcker, auf denen auch Wildkräuter wachsen [.] und keine Gifte, die alles Unerwünschte abtöten«, erklärt der […] NABU.

Hoffnung setzen die Naturschützer in die Neuordnung der europäischen Agrarpolitik, die ab 2014 geplant ist. Demnach sind EU-Fördergelder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Landwirte erhalten [Geld … ,]
wenn sie auf ihren Flächen mindestens drei verschiedene Pflanzen aussäen und sieben Prozent ihrer Ackerfläche zu ökologischen Vorrangflächen umwandeln, also aus der Bewirtschaftung herausnehmen. […].“

 
D
iese Brachlandförderung gab es auch bisher schon. Sie war lukrativ für Bauern mit viel Landbesitz, also auch für unsere reichlich vorhandenen Landlords, die dafür sicherlich ihren politischen und wirtschaftlichen Einfluss rege geltend machen. Doch wer glaubt, dass solches Brachland ursprüngliches Land sei, der täuscht sich. Es wird eingesät mit langsam wachsenden Pflanzen, wie Klee, in Monokulturmanier, zuweilen zuvor noch mit Gift besprüht, so dass für längere Zeit nichts mehr schnell wächst, schon gar nicht Hasenkräuter. So spart man sich das jährliche Mulchen, macht nichts wirklich für den Umweltschutz und kassiert dennoch fürs „Nichtstun“.


Welchen Schaden bereiten wir Feldhasen,
dass wir so intensiv "Zur Strecke gebracht",
also massenweise abgeschossen werden ???


Bezüglich Jagdrechtsreform in Baden-Württemberg einen Leserbrief, der im Frühjahr 2013 im SchwaBo erschienen ist:


Wofür dient Jagd, wenn nicht dem Naturschutz?

Etwa wie einst feudalistischer Verschwendungssucht und zur Volkskontrolle mit Todesstrafe für Wilderer?

Dem Töten aus Leidenschaft als Hobby gar? Welche Moral, welche Achtung der Schöpfung bestimmt eine derartige Auffassung vom Lebendigen?

Waldpflege durch Hege, Schutz des Brennholz liefernden Waldes, also des an seinem Geldwert orientierten Besitzes, vor tierischer Überpopulation mit Verbissschäden?

Gar der leistungslos Wert vermehrenden Wildbretbeschaffung zur Refinanzierung hoher Jagdpacht incl. zusätzlichen Bankguthaben auf der Basis von Naturplünderung?

Wer einen einzigen Feldhasen bis zu seiner Auswilderung aufpäppelt, weiß, dass dies mehr als 300 Euro pro Tier kostet, den Arbeitsaufwand dazu nicht mitgerechnet.

Wenn Jäger unbedingt schießen müssen, sollen Sie ihre Jagdbeute selbst aufziehen, reale Leistung erbringen, Kapital in ihre Opfer investieren und vor allem erst einmal wissen, wen Sie da überhaupt abschießen. Dazu gehören aktuelle Einzeltierbestandspläne ebenso, wie ein generelles Verbot von Nachtjagd mit Wärmebildkamera.

Das Bestimmen des gesundheitlichen Zustandes eines Wildtieres durch das Zielfernrohr zwecks dessen Abschussfreigabe offenbart reine Gier.

Eine Unterstellung der Jagd unter das Prinzip des Naturschutzes ist nicht nur dringend geboten, sondern ist nur noch auf diese Weise überhaupt ertragbar.

Zur-Strecke-Bring- Grünröcke sind Gespenster einer höchst unrühmlichen Vergangenheit!"
 

 

 

Anfrage an Reinhold Pix,
Abgeordneter der Grünen im BW'ischen Landtag:

 

------ Original-Nachricht --------

Betreff: jagdrechtsreform in bw
Datum: Tue, 17 Sep 2013


Sehr geehrter Herr Reinhold Pix,

so weit ich weiß, sind Sie bezüglich der anstehenden Jagdrechtsreform in BW, insbesondere aber auch für die Veranstaltung des tierschutzpolitischen Gesprächs „Tierschutz und Jagd - über (Un-) Sinn und Notwendigkeit einer Jagd auf heimische Wildtiere“ unter Ihrer Leitung federführend verantwortlich.

[...] Darüber hinaus interessiert mich, wie sich die Jagdrechtsreform BW's zur Reformierung des Jagdrechts bezüglich des Niederwilds stellt, insbesondere auch zur Jagd des Feldhasens (dessen Bestand bekanntlich aus unterschiedlichen Gründen rasant schwindet), der noch immer zur (unkontrollierten) Jagd freigegeben ist, obwohl ihm kein land- oder forstwirtschaftliches Schadenspotential nachgesagt werden kann?

Welche Einstellung haben Sie zu einem absolut transparent machen des Jagdbogens, angefangen vom Waldbesitzer / Bauer mit seiner Einforderung von Wildtierbestandsdezimierung zwecks Eigentumserhalts, dessen Entschädigung, der Festlegung der tatsächlichen Populationsbestände und Abschussquoten in den einzelnen Revieren, den beauftragten Jagdpächtern bzw. Jagdgenossenschaften, deren schließlich tatsächlich erfolgten Abschussraten bis hin zur Verwertung seines erlegten Wildes, dessen wirtschaftlichen Ertrags etc., bis hin zur realen Identifikation des erlegten Wildes?

Warum findet bislang das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz noch immer keine adäquate Umsetzung und Anwendung beim Wildtier?

Wie lässt sich das Eigentumsrecht am Wildtier als Gut der Gemeinschaft reformieren, so dass der Jagd die Übereignung genommen wird, um einem Wildtiermanagement erste einmal eine wirksame Grundlage zu schaffen?

 

An was erinnern mich derartige Türme?



Welche Maßnahmen ergreift unsere Landesregierung zum Schutz des Menschen / Bürgers unseres Landes gegen überbordernde Bejagung? (in meiner ländlichen Umgebung sprießen seit einigen Monaten Hochstände aller Art wie Pilze aus dem Boden, unzählige davon direkt entlang von Spazierwegen in den Tourismushochburgen und deren Randbezirke hier im Schwarzwald - zu Deutsch, hier stehen mehr Hochstände, als Wildtiere, selbst für tiererfahrene Beobachter. Somit sind Schussverletzungen für Wanderer durchaus zu erwarten).

 

Das erlegte Tier wird oft an Ort- und Stelle ausgeweidet ...
 

... und die "Reste" bleiben dann einfach liegen.
Fleischfresser freuen sich darüber,
auch Hunde. Veterinärmedizinisch untersucht
sind diese Kadaverreste selbstredend nicht.

 

Und so sieht es nicht selten
direkt unter den ordentlichen
Hochständen aus ->
der Grünrock als Naturfreund?

 


Zudem suche ich Aufschluss zur vermutlich nicht nur württembergischen Gepflogenheit, des Erwerbs des Jagdscheins und somit Jagd-, also auch Waffenführungsrechts bereits mit 16 Jahren?
Wie stellt sich diese Wirklichkeit zum Massaker von Winnenden?

Wie möchte sich unsere Landesregierung in dieser Sache dieses Mal vor den Reaktionen der in der Regel recht ausschließlich auf den Eigennutz ausgerichteten Wald- und Landbesitzer schützen, die ja auch schon in Sachen Nationalpark aus dem selben Grund sich recht lautstark und durchorganisiert artikulieren?

Und zuletzt möchte ich wissen, wie BW sich zum Urteil aus Strasbourg stellt, welches mir mein Recht auf mein unbejagtes Grundeigentum zubilligt?

 

 

Und hier die Antwort vom 15.01.2014:

 

Sehr geehrter Herr Bechen,


Sie hatten uns zahlreiche Fragen hinsichtlich des neuen Jagdrechts Baden-Württembergs zugesandt. Wir bitten die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen und möchten darauf hinweisen, dass uns die Bearbeitung derart umfangreicher Anliegen zeitlich seltenst möglich ist, fordert doch die tagespolitische sowie die konzeptionelle Arbeit unseren ganzen Einsatz.



Hier nun die für Sie zusammengestellten Positionen und Antworten:



Wie stellt sich die Jagdrechtsreform BW's zur Reformierung des Jagdrechts bezüglich des Niederwilds, insbesondere auch zur Jagd des Feldhasen (dessen Bestände bekanntlich aus unterschiedlichen Gründen rasant schwindet), der noch immer zur (unkontrollierten) Jagd freigegeben ist, obwohl ihm kein land- oder forstwirtschaftliches Schadenspotential nachgesagt werden kann?

Für alle dem Gesetz unterliegenden Wildtierarten gilt, dass sie nur dann bejagt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die Bejagung notwendig (Regulierung) und / oder sinnvoll (Nutzbarkeit) ist und nachhaltig erfolgen kann. Dies bedeutet u. a., dass nicht mehr erlegt werden darf als „nachwächst“ und dass die jeweilige Tierart in ihrem Bestand nicht gefährdet ist. Voraussetzung hierfür ist ein auf wissenschaftlicher Basis durchgeführtes Monitoring, das neben der jeweils aktuellen Bestandssituation auch Zielgrößen wie „minimum viable population (mvp)“, deren Flächenanspruch und den Bedarf des Populationsverbundes festlegen muss. Das Wildtier - Monitoring soll daher im neuen Gesetz gestärkt werden.





Welche Einstellung haben Sie zu einem absolut transparent machen des Jagdbogens, angefangen vom Waldbesitzer / Bauer mit seiner Einforderung von Wildtierbestandsdezimierung zwecks Eigentumserhalts, dessen Entschädigung, der Festlegung der tatsächlichen Populationsbestände und Abschussquoten in den einzelnen Revieren, den beauftragten Jagdpächtern bzw. Jagdgenossenschaften, deren schließlich tatsächlich erfolgten Abschussraten bis hin zur Verwertung seines erlegten Wildes, dessen wirtschaftlichen Ertrags etc., bis hin zur realen Identifikation des erlegten Wildes?

Zunächst einmal vermuten wir, Sie sprechen von der Transparenz der Jagdbezirke. Absprachen zur Festlegung der Jagdbögen sind interne Absprachen und ohne rechtliche Relevanz für die Vertragsparteien.



Uns erschließt sich trotz differenzierter Betrachtung keine Begründung für diesen Ansatz. Während ein Nutzen in der Veröffentlichung dieser Zahlen nicht ersichtlich ist, würde eine Transparenz aller Details der Jagdbezirkspacht auf der anderen Seite zu hohem bürokratischem Aufwand führen. Wir möchten Sie daher ggf. um weitere Ausführungen zu Ihrem Anliegen bitten.




Warum findet bislang das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz noch immer keine adäquate Umsetzung und Anwendung beim Wildtier?

Die Regelungen des neuen Jagdrechts werden derzeit an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse, an die Anforderungen des Tierschutzes und die Erkenntnisse der Wildökologie angepasst. Zur Umsetzung dieser Ziele wird erstmalig ein Katalog von gesetzlichen Regelungszielen, der auch den Beitrag des Gesetzes für den Natur- und Tierschutz deutlich macht, ins Jagdrecht aufgenommen.


Wie lässt sich das Eigentumsrecht am Wildtier als Gut der Gemeinschaft reformieren, so dass der Jagd die Übereignung genommen wird, um einem Wildtiermanagement erste einmal eine wirksame Grundlage zu schaffen?

Wilde Tiere – und damit auch das jagdbare Wild - sind zunächst einmal herrenlos (§ 960 BGB). Mit Blick auf das Wildtiermanagement braucht daran auch keine grundsätzliche Änderung vorgenommen werden. Die haftungsrechtlichen (Verkehrssicherungspflicht), polizeirechtlichen, tierseuchenrechtlichen und sonstigen Bestimmungen sind bereits jetzt auf diese grundsätzliche Regelung abgestimmt.



In dem für das Wildtiermanagement erforderlichen Maße kann damit das Aneignungsrecht an den Wildtieren eingeschränkt werden, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Es wird im Zuge des Novellierungsverfahrens allerdings geprüft, ob dies durch einfachere Verwaltungsverfahren beschleunigt werden kann.



Das neue Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz erfährt, wie im Namen bereits enthalten, eine völlig neue Ausrichtung. Verschiedene Elemente werden das Ziel des artgerechten Umgangs mit unseren Wildtieren unterstützen. Geplant sind u.a. die Einführung eines Wildtiermonitorings und eines landesweiten Wildtierberichts mit Maßnahmenempfehlungen.





Welche Maßnahmen ergreift unsere Landesregierung zum Schutz des Menschen / Bürgers unseres Landes gegen überbordernde Bejagung? (in meiner ländlichen Umgebung sprießen seit einigen Monaten Hochstände aller Art wie Pilze aus dem Boden, unzählige davon direkt entlang von Spazierwegen in den Tourismushochburgen und deren Randbezirke hier im Schwarzwald - zu Deutsch, hier stehen mehr Hochstände, als Wildtiere, selbst für tiererfahrene Beobachter. Somit sind Schussverletzungen für Wanderer durchaus zu erwarten).

Eine wesentliche Funktion von Hochsitzen ist die Erhöhung der Sicherheit. Dies begründet sich zum einen in der besseren Übersicht über das gesamte Schussfeld. Personen, die sich möglicherweise im Gefährdungsbereich aufhalten, können sicherer und auf größere Distanz wahrgenommen werden. Noch wesentlicher ist die Öffnung des Winkels zwischen der Flugbahn des Geschosses und der Geländeoberfläche. Der Auftreffwinkel auf den Boden muss mehr als 10° betragen, da sonst kein sicherer Kugelfang im Falle eines Fehlschusses vorhanden ist. Dieser Sicherheitswinkel ist in der Regel nur von Hochsitzen aus einzuhalten, weswegen die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften in ihren Unfallverhütungsvorschriften die Nutzung von Hochsitzen als Sicherheitsregel formuliert haben.




Zudem suche ich Aufschluss zur vermutlich nicht nur württembergischen Gepflogenheit, des Erwerbs des Jagdscheins und somit Jagd-, also auch Waffenführungsrechts bereits mit 16 Jahren? Wie stellt sich diese Wirklichkeit zum Massaker von Winnenden?

Die Bestimmungen zur Erteilung des Jagdscheins sind Bundesrecht, von dem die Länder nicht abweichen können. Daher wurden im Rahmen des Novellierungsverfahrens zum Landesjagdgesetz mögliche Änderungen dieser Bestimmungen nicht diskutiert. Eine Absicht des Bundes, diese Regelung zu reformieren, ist uns nicht bekannt.



Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden (§16 Abs. 1 BJagdG). Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten schriftliche beauftragten Aufsichtsperson, die jagdlich erfahren sein muss. Die gleiche Aufsichtspflicht gilt für den Umgang mit den benutzten Jagdwaffen. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden (§ 16 Abs. 2 BJagdG).



Nach § 7 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung (JPrO) ist eine Zulassung zur (schriftlichen) Prüfung nur mit Vollendung des 15. Lebensjahres möglich. Die Erteilung des Jugendjagdscheins erfolgt aber frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahrs.




Wie möchte sich unsere Landesregierung in dieser Sache dieses Mal vor den Reaktionen der in der Regel recht ausschließlich auf den Eigennutz ausgerichteten Wald- und Landbesitzer schützen, die ja auch schon in Sachen Nationalpark aus dem selben Grund sich recht lautstark und durchorganisiert artikulieren?

Im aufwändigen Beteiligungsverfahren mit rund 25 Sitzungen diskutierten die betroffenen Verbände offen und konstruktiv zahlreiche Themenfelder. Dabei wurde gemeinsam überprüft, welche Regelungen der bestehenden Jagdgesetze sich bewährt haben und wo Anpassungen vorzunehmen sind. Viele Regelungen des alten Jagdrechts kann ein neues Gesetz unverändert übernehmen, an anderer Stelle sind Regelungen an veränderte Verhältnisse und Bedürfnisse an die Anforderungen des Tierschutzes und die Erkenntnisse der Wildökologie anzupassen. Die zurückliegenden Monate haben gezeigt, dass die Interessenslagen durchaus in wechselnden Linien verlaufen.

 

 

Und zuletzt möchte ich wissen, wie BW sich zum Urteil aus Strasbourg stellt, welches mir mein Recht auf mein unbejagtes Grundeigentum zubilligt?

Baden-Württemberg wird mit dem neuen Jagdgesetz die EGMR-Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften in Anlehnung an die bundesrechtliche Regelung umsetzen. Es ist derzeit vorgesehen, dass in BW darüber hinaus auch juristische Personen eine Befriedung aus ethischen Gründen beantragen können.


Mit freundlichen Grüßen

Hanne Niebuhr

Persönliche Referentin
Büro Reinhold Pix MdL

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Landtagsbüro Stuttgart
Konrad-Adenauer-Str. 12
70173 Stuttgart
Tel. 0711/2063-626
Fax 0711/2063-660

 

In diesem Sinne
ViSdP Peter Bechen 2013


In der Telefonliste weiter unten finden Sie im Umgang mit Hasentieren erfahrene Ansprechpartner in Ihrer Nähe, für kompetenten Rat in Not


Hilfetelefon!

 

 

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