|
Wer im nördlichen Schwarzwald
entlang des Jakobspilgerpfades wandert, erkennt das zunehmend totale
Überhandnehmen von Raps- und Maisfeldern, selbst dort, wo
ursprünglich gar keine Felder bestellt wurden, weil die klimatischen
Bedingungen nicht ideal sind.
E inseitig
überdichte Bepflanzungen wechseln mit Kahlschlagfeldern, immer
wieder überschwemmt von
Gülleseen aus industrieller Massentierhaltung, geschwängert von
Pestiziden, Fungiziden, Herbiziden. Aktuelle Agrarwüsten also, auf
denen kein Tiere geborgen ist. Supertrecker für maximalen Manpower walzen
alles platt, verdichten den Boden und veröden dessen Leben. Schneller Profit für Biosprit und Biogas,
gepaart mit Gier und vorgeblichen bis realen "Sachzwängen", machen es
möglich.
tja, Werbung ist halt alles (ruhig mal anklicken)
S elbst Kuhgras
wird heute lieber profitabel "vergast", Kühe fressen dafür billigstes Industriefutter
aus der Tüte im Trog in moderner Anbindehaltung. Der Landmann
als Naturfreund – wer glaubt das noch?
Straßen sind zum Rasen
(siehe
hierzu: Geisterallee) An
Wald und Feld entlangbrettern
ist bedenkliches Fehlverhalten durch Fehleinschätzung mit tragischen
Folgen. Allgegenwärtig liegen wochenlang Kadaver totgefahrener
Wildtiere. Verantwortung zeigen durch Aussteigen und Nachsehen nach
dem Opfer nach dem „Schicksalsschlag“? Fehlanzeige, obwohl es sich
hier um Wild handelt und Davonfahren ohne Anzeige "Unerlaubtes Entfernen"
darstellt. Jagdpächter sehen den Konkurrenten Auto höchst ungern, schmälert
er doch empfindlich ihr Jagdbudget.
Junger Feldhase von höchstens drei Monaten
nach seiner Bekanntschaft
mit einem eiligen Autofahrer
Waldbesitzer zäunen ihre Wälder ein, damit keine Wildtiere mehr
darin äsen. Sie arbeiten rigoros mit schwerstem Gerät zur Ernte
ihres Holzes, ohne Rücksicht auf das Leben zwischen ihren Bäumen.
Schließlich soll ein Hektar Wald 25.000 Euro einbringen.
Holz über alles
Siehe hierzu auch:
Heizen mit Holz dem Wald zuliebe?
und ...
Mein Freund der Baum ist tot ...
Ganze Dörfer werden nahe den Verdichtungsgebieten aus dem Boden
gestampft. Täglich kommen allein in Baden-Württemberg rund sieben
Hektar unbebautes Land unter die Walze, versiegelt für Häuser und
Straßen.
Es wird eng auf Feld und Flur.
Links der Appell eines Jagdpächters
zwecks Unversehrtheit
des von ihm noch abzuschießenden Wildes.
Der Mensch kommt seinem christlichen Auftrag
ausgiebig unreflektiert nach – er
geht hin und macht sich alles untertan.
Gerade auch unsere Kuscheltiger
tragen nicht wenig zur vom Menschen
geschaffenen Katastrophe in "freier" Natur bei.
Nicht nur Flattermänner,
sondern vor allem auch junge Hoppler
werden von Tierliebhabern meist unbemerkt
Opfer dieser eingeschleppten Tierart
mit den verhängnisvollen Krallen.
Siehe hierzu auch "Katzen
am Fenster"
Dies sind unsere Lebensbedingungen für Wildtiere. Selbst
Überlebenskünstler, wie der Feldhase, sind dem nicht gewachsen.
Gerade im ländlichen Raum sind sie, vom Menschen unbemerkt, bereits
verschwunden. In
urbanen Parkanlagen
hingegen nehmen ihre Bestände zuweilen zu, fern von Autopisten und
archaisch schießfreudige, vorgeblich die Natur liebende und ihr dienende Grünröcke mit
unbändiger "Freude" am Töten
(es sei doch schön, sich mit dem Abschusstier zu
messen).
So erkennt der Journalist Hilmar Pfister aus
Oberndorf nicht zufällig zu Ostern 2013 im Schwarzwälder Boten mittels
der folgenden Zeilen:
„[…] Der Bestand an Feldhasen sinkt deutlich.
Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei gerade mal 17
Feldhasen pro Quadratkilometer - Tendenz stark sinkend.“ […]
Tausende sterben jedes Jahr auf den Straßen […]. Hinzu kommt die
Hasenpest [… und die] natürliche[n] Feinde wie Rabenkrähen,
Greifvögel und Füchse.
[.] wie gravierend der Feldhasen-Bestand [.] zurückgegangen ist, hat
[.] der Verein Wildtierschutz Deutschland ermittelt. [… Es hat] im
März 2012 knapp 29.000 Feldhasen in Baden-Württemberg gegeben. 2007
waren es noch 44.500. In diesem Jahr […] leiden die Hasen vor allem
unter dem ungemütlichen Wetter […]. Wie [bei] Hasen üblich [.], legt
das Muttertier […] neu geborene Häschen im Feld oder auf der Wiese
ab. Wenn es eisig ist und das Fell nicht trocknet, erfrieren die
Jungtiere leicht.
Ein weiterer Grund für die sinkenden Zahlen: In Baden Württemberg
gibt es derzeit 545.000 Hektar Grünland; vor 40 Jahren waren es
140.000 Hektar mehr. Die meiste Fläche ist in Ackerland umgewandelt
worden […].
gut geklont?
[…] der Grünlandumbruch [ist] mittlerweile verboten, doch den Hasen
fehlt es an reichhaltiger, abwechslungsreicher Nahrung, der so
genannten Hasen Apotheke. Sie enthält eine Mischung aus vielen
Wildkräutern […]. Auch die Lebensräume schwinden. Der Feldhase hält
sich besonders gern in Gebieten auf, wo ihm Hecken als Deckung
dienen und wo es Ackerrandstreifen gibt.
Der Landesjagdverband will von Untergangsszenarien [.] nichts
wissen. „In Baden-Württemberg [sei] der Feldhase nach wie vor
flächendeckend verbreitet«, teilte er gestern mit. Der Verband ließ
in
100 Jagdrevieren Hasen zählen - auf einer Fläche von 10.000 Hektar.
Ergebnis: In der nördlichen Oberrheinebene kommen die meisten Feldhasen vor, die wenigsten im voralpinen Hügel- und Moorland. [..] der
Landesjagdverband gibt zu, dass ein »leichter Rückgang zu
verzeichnen ist«“.
Nun muss
man allerdings wissen, dass erst dieser Tage auf einem Treffen
anlässlich der Jagdrechtsreform im Stuttgarter Landtag zur Sprache
kam, dass eigentlich niemand so genau weiß, wie viel Wild
tatsächlich in unseren Wäldern haust. Deshalb soll zwecks
Datenerhebung und –sammlung möglicherweise erst einmal eine
(behördliche) Monitoringstelle eingerichtet werden.
Besagte
Jäger aber meinen:
„Schuld [am Bestandesniedergang der Feldhasen] sei - neben einer
hohen Dichte an Greifvögeln und dem nasskalten Wetter - die
»geänderte Landnutzung«. Soll heißen: Mais und Getreide statt
artenreichem Grünland“
Wildbret ist bei Genießern begehrt.
Entgeht diesen doch das Risiko bezüglich
der Krankheitsübertragung durch selbiges.
Viele Feldhasen werden von äußeren
wie inneren Parasiten geplagt,
die auch für den Menschen durchaus
lebensbedrohlich werden können.
Viele dieser Einzeller, Viren und Bakterien
können durch Kochen nicht beseitigt werden.
Dass viele Wildschweine, gerade hier im Süden
unserer Republik, seit dem Reaktorunfall
langlebige radioaktive Isotopen im Fett
speichern, ist hinlänglich bekannt.
Der jährliche Gesamtertrag der Jagd
in Deutschland ergibt
170 Gramm Fleisch
für jeden einzelnen Bundesbürger.
„[…] Hasen brauchen Äcker, auf denen auch Wildkräuter wachsen [.]
und keine Gifte, die alles Unerwünschte abtöten«, erklärt der […] NABU.
Hoffnung setzen die Naturschützer in die Neuordnung der europäischen
Agrarpolitik, die ab 2014 geplant ist. Demnach sind EU-Fördergelder
an bestimmte Bedingungen geknüpft. Landwirte erhalten [Geld … ,]
wenn sie auf ihren Flächen mindestens drei verschiedene Pflanzen
aussäen und sieben Prozent ihrer Ackerfläche zu ökologischen
Vorrangflächen umwandeln, also aus der Bewirtschaftung herausnehmen.
[…].“
Diese
Brachlandförderung gab es auch bisher schon. Sie war lukrativ für
Bauern mit viel Landbesitz, also auch für unsere reichlich
vorhandenen Landlords, die dafür sicherlich ihren politischen und
wirtschaftlichen Einfluss rege geltend machen. Doch wer glaubt, dass
solches Brachland ursprüngliches Land sei, der täuscht sich. Es wird
eingesät mit langsam wachsenden Pflanzen, wie Klee, in
Monokulturmanier, zuweilen zuvor noch mit Gift besprüht, so dass für
längere Zeit nichts mehr schnell wächst, schon gar nicht
Hasenkräuter. So spart man sich das jährliche Mulchen, macht nichts
wirklich für den Umweltschutz und kassiert dennoch fürs „Nichtstun“.
Welchen Schaden bereiten wir Feldhasen,
dass wir so intensiv "Zur Strecke gebracht",
also massenweise abgeschossen werden ???
Bezüglich Jagdrechtsreform in Baden-Württemberg einen
Leserbrief, der im Frühjahr 2013 im SchwaBo erschienen ist:
„Wofür dient Jagd, wenn nicht dem Naturschutz?
Etwa wie einst
feudalistischer Verschwendungssucht und zur Volkskontrolle mit
Todesstrafe für Wilderer?
Dem Töten aus Leidenschaft als Hobby gar?
Welche
Moral, welche Achtung der Schöpfung bestimmt eine derartige
Auffassung vom Lebendigen?
Waldpflege durch Hege, Schutz des Brennholz
liefernden Waldes, also des an seinem Geldwert orientierten
Besitzes, vor tierischer Überpopulation mit Verbissschäden?
Gar der leistungslos Wert vermehrenden
Wildbretbeschaffung zur Refinanzierung hoher Jagdpacht incl.
zusätzlichen Bankguthaben auf der Basis von Naturplünderung?
Wer einen einzigen Feldhasen bis zu seiner Auswilderung aufpäppelt,
weiß, dass dies mehr als 300 Euro pro Tier kostet, den
Arbeitsaufwand dazu nicht mitgerechnet.
Wenn Jäger unbedingt
schießen müssen, sollen Sie ihre Jagdbeute selbst aufziehen, reale
Leistung erbringen, Kapital in ihre Opfer investieren und vor allem
erst einmal wissen, wen Sie da überhaupt abschießen. Dazu gehören
aktuelle Einzeltierbestandspläne ebenso, wie ein generelles Verbot
von Nachtjagd mit Wärmebildkamera.
Das Bestimmen des
gesundheitlichen Zustandes eines Wildtieres durch das Zielfernrohr
zwecks dessen Abschussfreigabe offenbart reine Gier.
Eine Unterstellung der Jagd unter das Prinzip des Naturschutzes ist
nicht nur dringend geboten, sondern ist nur noch auf diese Weise
überhaupt ertragbar.
Zur-Strecke-Bring- Grünröcke sind Gespenster einer höchst unrühmlichen Vergangenheit!"
Anfrage an Reinhold Pix,
Abgeordneter der Grünen im BW'ischen Landtag:
------ Original-Nachricht --------
Betreff: jagdrechtsreform in bw
Datum: Tue, 17 Sep 2013
Sehr geehrter Herr Reinhold Pix,
so weit ich weiß, sind Sie bezüglich der anstehenden
Jagdrechtsreform in BW, insbesondere aber auch für die
Veranstaltung des tierschutzpolitischen Gesprächs „Tierschutz und
Jagd - über (Un-) Sinn und Notwendigkeit einer Jagd auf heimische
Wildtiere“ unter Ihrer Leitung federführend verantwortlich.
[...] Darüber hinaus interessiert mich, wie sich die
Jagdrechtsreform BW's zur Reformierung des Jagdrechts bezüglich
des Niederwilds stellt, insbesondere auch zur Jagd des Feldhasens
(dessen Bestand bekanntlich aus unterschiedlichen Gründen rasant
schwindet), der noch immer zur (unkontrollierten) Jagd freigegeben
ist, obwohl ihm kein land- oder forstwirtschaftliches
Schadenspotential nachgesagt werden kann?
Welche Einstellung haben Sie zu einem absolut transparent machen
des Jagdbogens, angefangen vom Waldbesitzer / Bauer mit seiner
Einforderung von Wildtierbestandsdezimierung zwecks
Eigentumserhalts, dessen Entschädigung, der Festlegung der
tatsächlichen Populationsbestände und Abschussquoten in den
einzelnen Revieren, den beauftragten Jagdpächtern bzw.
Jagdgenossenschaften, deren schließlich tatsächlich erfolgten
Abschussraten bis hin zur Verwertung seines erlegten Wildes,
dessen wirtschaftlichen Ertrags etc., bis hin zur realen
Identifikation des erlegten Wildes?
Warum findet bislang das in Deutschland geltende Tierschutzgesetz
noch immer keine adäquate Umsetzung und Anwendung beim Wildtier?
Wie lässt sich das Eigentumsrecht am Wildtier als Gut der
Gemeinschaft reformieren, so dass der Jagd die Übereignung
genommen wird, um einem Wildtiermanagement erste einmal eine
wirksame Grundlage zu schaffen?
An was erinnern mich derartige Türme?
Welche Maßnahmen ergreift unsere Landesregierung zum Schutz des
Menschen / Bürgers unseres Landes gegen überbordernde Bejagung?
(in meiner ländlichen Umgebung sprießen seit einigen Monaten
Hochstände aller Art wie Pilze aus dem Boden, unzählige davon
direkt entlang von Spazierwegen in den Tourismushochburgen und
deren Randbezirke hier im Schwarzwald - zu Deutsch, hier stehen
mehr Hochstände, als Wildtiere, selbst für tiererfahrene
Beobachter. Somit sind Schussverletzungen für Wanderer durchaus zu
erwarten).
Das erlegte Tier wird oft an Ort- und Stelle
ausgeweidet ...
... und die "Reste" bleiben dann einfach liegen.
Fleischfresser freuen sich darüber,
auch Hunde. Veterinärmedizinisch untersucht
sind diese Kadaverreste selbstredend nicht.
Und so sieht es nicht selten
direkt unter den ordentlichen
Hochständen aus ->
der Grünrock als Naturfreund?
Zudem suche ich Aufschluss zur vermutlich nicht nur
württembergischen Gepflogenheit, des Erwerbs des Jagdscheins und
somit Jagd-, also auch Waffenführungsrechts
bereits mit 16 Jahren?
Wie stellt sich diese Wirklichkeit zum
Massaker von Winnenden?
Wie möchte sich unsere Landesregierung in dieser Sache dieses Mal
vor den Reaktionen der in der Regel recht ausschließlich auf den
Eigennutz ausgerichteten Wald- und Landbesitzer schützen, die ja
auch schon in Sachen Nationalpark aus dem selben Grund sich recht
lautstark und durchorganisiert artikulieren?
Und zuletzt möchte ich wissen, wie BW sich zum Urteil aus
Strasbourg stellt, welches mir mein Recht auf mein unbejagtes
Grundeigentum zubilligt?
Und hier die Antwort vom 15.01.2014:
Sehr geehrter Herr Bechen,
Sie hatten uns zahlreiche Fragen hinsichtlich des neuen Jagdrechts
Baden-Württembergs zugesandt. Wir bitten die lange
Bearbeitungszeit zu entschuldigen und möchten darauf hinweisen,
dass uns die Bearbeitung derart umfangreicher Anliegen zeitlich
seltenst möglich ist, fordert doch die tagespolitische sowie die
konzeptionelle Arbeit unseren ganzen Einsatz.
Hier nun die für Sie zusammengestellten Positionen und Antworten:
Wie stellt sich die
Jagdrechtsreform BW's zur Reformierung des Jagdrechts bezüglich
des Niederwilds, insbesondere auch zur Jagd des Feldhasen (dessen
Bestände bekanntlich aus unterschiedlichen Gründen rasant
schwindet), der noch immer zur (unkontrollierten) Jagd freigegeben
ist, obwohl ihm kein land- oder forstwirtschaftliches
Schadenspotential nachgesagt werden kann?
Für alle dem Gesetz unterliegenden Wildtierarten gilt, dass sie
nur dann bejagt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass die
Bejagung notwendig (Regulierung) und / oder sinnvoll (Nutzbarkeit)
ist und nachhaltig erfolgen kann. Dies bedeutet u. a., dass nicht
mehr erlegt werden darf als „nachwächst“ und dass die jeweilige
Tierart in ihrem Bestand nicht gefährdet ist. Voraussetzung
hierfür ist ein auf wissenschaftlicher Basis durchgeführtes
Monitoring, das neben der jeweils aktuellen Bestandssituation auch
Zielgrößen wie „minimum viable population (mvp)“, deren
Flächenanspruch und den Bedarf des Populationsverbundes festlegen
muss. Das Wildtier - Monitoring soll daher im neuen Gesetz
gestärkt werden.
Welche Einstellung haben Sie zu
einem absolut transparent machen des Jagdbogens, angefangen vom
Waldbesitzer / Bauer mit seiner Einforderung von
Wildtierbestandsdezimierung zwecks Eigentumserhalts, dessen
Entschädigung, der Festlegung der tatsächlichen
Populationsbestände und Abschussquoten in den einzelnen Revieren,
den beauftragten Jagdpächtern bzw. Jagdgenossenschaften, deren
schließlich tatsächlich erfolgten Abschussraten bis hin zur
Verwertung seines erlegten Wildes, dessen wirtschaftlichen Ertrags
etc., bis hin zur realen Identifikation des erlegten Wildes?
Zunächst einmal vermuten wir, Sie sprechen von der Transparenz der
Jagdbezirke. Absprachen zur Festlegung der Jagdbögen sind interne
Absprachen und ohne rechtliche Relevanz für die Vertragsparteien.
Uns erschließt sich trotz differenzierter Betrachtung keine
Begründung für diesen Ansatz. Während ein Nutzen in der
Veröffentlichung dieser Zahlen nicht ersichtlich ist, würde eine
Transparenz aller Details der Jagdbezirkspacht auf der anderen
Seite zu hohem bürokratischem Aufwand führen. Wir möchten Sie
daher ggf. um weitere Ausführungen zu Ihrem Anliegen bitten.
Warum findet bislang das in
Deutschland geltende Tierschutzgesetz noch immer keine adäquate
Umsetzung und Anwendung beim Wildtier?
Die Regelungen des neuen Jagdrechts werden derzeit an veränderte
Verhältnisse und Bedürfnisse, an die Anforderungen des
Tierschutzes und die Erkenntnisse der Wildökologie angepasst. Zur
Umsetzung dieser Ziele wird erstmalig ein Katalog von gesetzlichen
Regelungszielen, der auch den Beitrag des Gesetzes für den Natur-
und Tierschutz deutlich macht, ins Jagdrecht aufgenommen.
Wie lässt sich das Eigentumsrecht
am Wildtier als Gut der Gemeinschaft reformieren, so dass der Jagd
die Übereignung genommen wird, um einem Wildtiermanagement erste
einmal eine wirksame Grundlage zu schaffen?
Wilde Tiere – und damit auch das jagdbare Wild - sind zunächst
einmal herrenlos (§ 960 BGB). Mit Blick auf das Wildtiermanagement
braucht daran auch keine grundsätzliche Änderung vorgenommen
werden. Die haftungsrechtlichen (Verkehrssicherungspflicht),
polizeirechtlichen, tierseuchenrechtlichen und sonstigen
Bestimmungen sind bereits jetzt auf diese grundsätzliche Regelung
abgestimmt.
In dem für das Wildtiermanagement erforderlichen Maße kann damit
das Aneignungsrecht an den Wildtieren eingeschränkt werden, wenn
es das öffentliche Interesse erfordert. Es wird im Zuge des
Novellierungsverfahrens allerdings geprüft, ob dies durch
einfachere Verwaltungsverfahren beschleunigt werden kann.
Das neue Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz erfährt, wie im
Namen bereits enthalten, eine völlig neue Ausrichtung.
Verschiedene Elemente werden das Ziel des artgerechten Umgangs mit
unseren Wildtieren unterstützen. Geplant sind u.a. die Einführung
eines Wildtiermonitorings und eines landesweiten Wildtierberichts
mit Maßnahmenempfehlungen.
Welche Maßnahmen ergreift unsere
Landesregierung zum Schutz des Menschen / Bürgers unseres Landes
gegen überbordernde Bejagung? (in meiner ländlichen Umgebung
sprießen seit einigen Monaten Hochstände aller Art wie Pilze aus
dem Boden, unzählige davon direkt entlang von Spazierwegen in den
Tourismushochburgen und deren Randbezirke hier im Schwarzwald - zu
Deutsch, hier stehen mehr Hochstände, als Wildtiere, selbst für
tiererfahrene Beobachter. Somit sind Schussverletzungen für
Wanderer durchaus zu erwarten).
Eine wesentliche Funktion von Hochsitzen ist die Erhöhung der
Sicherheit. Dies begründet sich zum einen in der besseren
Übersicht über das gesamte Schussfeld. Personen, die sich
möglicherweise im Gefährdungsbereich aufhalten, können sicherer
und auf größere Distanz wahrgenommen werden. Noch wesentlicher ist
die Öffnung des Winkels zwischen der Flugbahn des Geschosses und
der Geländeoberfläche. Der Auftreffwinkel auf den Boden muss mehr
als 10° betragen, da sonst kein sicherer Kugelfang im Falle eines
Fehlschusses vorhanden ist. Dieser Sicherheitswinkel ist in der
Regel nur von Hochsitzen aus einzuhalten, weswegen die
Unfallkassen und Berufsgenossenschaften in ihren
Unfallverhütungsvorschriften die Nutzung von Hochsitzen als
Sicherheitsregel formuliert haben.
Zudem suche ich Aufschluss zur
vermutlich nicht nur württembergischen Gepflogenheit, des Erwerbs
des Jagdscheins und somit
Jagd-, also auch Waffenführungsrechts bereits mit 16 Jahren?
Wie stellt sich diese Wirklichkeit zum
Massaker von Winnenden?
Die Bestimmungen zur Erteilung des Jagdscheins sind Bundesrecht,
von dem die Länder nicht abweichen können. Daher wurden im Rahmen
des Novellierungsverfahrens zum Landesjagdgesetz mögliche
Änderungen dieser Bestimmungen nicht diskutiert. Eine Absicht des
Bundes, diese Regelung zu reformieren, ist uns nicht bekannt.
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch
nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein
erteilt werden (§16 Abs. 1 BJagdG). Der Jugendjagdschein
berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung des
Erziehungsberechtigten oder einer von dem Erziehungsberechtigten
schriftliche beauftragten Aufsichtsperson, die jagdlich erfahren
sein muss. Die gleiche Aufsichtspflicht gilt für den Umgang mit
den benutzten Jagdwaffen. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht
zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden (§ 16 Abs. 2 BJagdG).
Nach § 7 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung (JPrO) ist eine Zulassung
zur (schriftlichen) Prüfung nur mit Vollendung des 15.
Lebensjahres möglich. Die Erteilung des Jugendjagdscheins erfolgt
aber frühestens mit Vollendung des 16. Lebensjahrs.
Wie möchte sich unsere
Landesregierung in dieser Sache dieses Mal vor den Reaktionen der
in der Regel recht ausschließlich auf den Eigennutz ausgerichteten
Wald- und Landbesitzer schützen, die ja auch schon in Sachen
Nationalpark aus dem selben Grund sich recht lautstark und
durchorganisiert artikulieren?
Im aufwändigen Beteiligungsverfahren mit rund 25 Sitzungen
diskutierten die betroffenen Verbände offen und konstruktiv
zahlreiche Themenfelder. Dabei wurde gemeinsam überprüft, welche
Regelungen der bestehenden Jagdgesetze sich bewährt haben und wo
Anpassungen vorzunehmen sind. Viele Regelungen des alten
Jagdrechts kann ein neues Gesetz unverändert übernehmen, an
anderer Stelle sind Regelungen an veränderte Verhältnisse und
Bedürfnisse an die Anforderungen des Tierschutzes und die
Erkenntnisse der Wildökologie anzupassen. Die zurückliegenden
Monate haben gezeigt, dass die Interessenslagen durchaus in
wechselnden Linien verlaufen.
Und zuletzt möchte ich wissen, wie
BW sich zum Urteil aus Strasbourg stellt, welches mir mein Recht
auf mein unbejagtes Grundeigentum zubilligt?
Baden-Württemberg wird mit dem neuen Jagdgesetz die
EGMR-Rechtsprechung zur Pflichtmitgliedschaft in
Jagdgenossenschaften in Anlehnung an die bundesrechtliche Regelung
umsetzen. Es ist derzeit vorgesehen, dass in BW darüber hinaus
auch juristische Personen eine Befriedung aus ethischen Gründen
beantragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hanne Niebuhr
Persönliche Referentin
Büro Reinhold Pix MdL
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
******************************
Landtagsbüro Stuttgart
Konrad-Adenauer-Str. 12
70173 Stuttgart
Tel. 0711/2063-626
Fax 0711/2063-660
In diesem Sinne
ViSdP Peter Bechen 2013
Hilfetelefon!
|
themenauswahl /home |
feldhasenhilfe.de hat
keinen Einfluss auf in dieser Beitragsreihe verlinkte externe
Internetinhalte. Daher keine Gewährleistung für externe Inhalte. Hinweise dienen
lediglich dem Aufmerksammachen auf Meinungen und Trends. Sollten Sie
hierbei auf unmoralische, unsittliche, ungesetzliche
externe Informationen im Internet stoßen, bitten wir um konstruktive Aufklärung darüber
- danke. Published by Peter Bechen 2013
|